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Richtiges Verhalten nach einem Unfall Bei größeren Schäden, fehlenden Zeugen oder unklarer Sachlage immer die Polizei einschalten! Fotografieren Sie: Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes und auch für sonstige Kosten wie zum Beispiel den Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld und Pauschalbeträge für nicht belegbare Ausgaben. Bedenken Sie: |
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